Neues Standgeld für den Siggi-Flohmarkt

Neues Standgeld für den Siggi-Flohmarkt

Der Frühling naht mit großen Schritten – und am Samstag, 1.3., kann sich die Nachbarschaft wieder für den ersten Siggi-Flohmarkt (Termin: 29. März) anmelden. Das Regularium hat sich ab der kommenden Saison allerdings leicht verändert. Und zwar in punkto Preis und Kuchen.

Das Standgeld bisher: „5 € und ein selbstgebackener Kuchen oder 15 € ohne Kuchen“. Ab März 2014 gilt: „5 € und eine selbstgebackene Torte oder 10 € und ein selbst gebackener Trockenkuchen – oder 20 € ohne Kuchen“.

Aufmerksame LeserInnen werden schnell feststellen: Der Fokus liegt auf dem „selbst gebacken“, also nicht kurz vorher um die Ecke eingekauft. Am Besten ist es, wenn Ihr am Samstag auf Eurem Rückumschlag gleich mit angebt, was Ihr abliefern wollt.

Der Aufwand, der für den Betrieb des Siggi-Flohmarkts erforderlich ist, ist enorm. Denn dabei handelt es sich um Stadtteilarbeit von ehrenamtlichen HelferInnen. Nur für Nachbarn, kein Gewerbe – um das hin zu bekommen, ist einiges an Arbeit und Zeit vonnöten.

Einen Blick hinter die Organisation gibt es hier: Bielefelds Westliche – Von Stempeln und Tischmaßen

Mehr zu den Flohmarkt-Regeln (bezgl. Standgeld noch nicht aktualisiert, 26.2.):
http://www.bi-buergerwache.de/seiten/floh.php

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