Nachtrag zum "Ausnahmezustand"

Nachtrag zum „Ausnahmezustand“

Nachtrag zum Artikel „Ausnahmezustand„: Inzwischen rief Hartmut Vilmar, Abteilungsleiter im Ordnungsamt, zurück und korrigierte die Angst der Kreuzungswirte vor einer Geldstrafe. „Im Nachhinein wird eine eine solche Ankündigung nicht ausgesprochen. Aber präventiv vor dem Spiel gegen Münster.“

Beim Ordnungsamt sei nach dem DFB-Pokalspiel ein umfangreicher Polizeibericht eingegangen, worin von erheblichen Störungen der Nachtruhe nach 22 Uhr die Rede gewesen sein soll. Außerdem hätten Anwohnerbeschwerden und das Lahmlegen des Busverkehrs stattgefunden. „Solchen Ordnungswidrigkeiten müssen wir natürlich nachgehen“, so Hilmar.

Man habe die Lage von Lokal zu Lokal unterschiedlich bewertet, je nach vorhandenen Konzessionen. Ausschlaggebend sei zum Beispiel, ob eine Außengastronomie genehmigt sei. „Wir wollen den Lokalbesitzern ja nichts, das läuft alles im Rahmen der Prävention“.

Aber: „Als Gastwirt hat man eine bestimmte Sorgfaltspflicht. Wir bemühen uns alle, das vernünftig zu regeln“.

Beim Derby gegen Münster hatte es dann auch funktioniert. Zum Einen hatten die Kneipeninhaber Aufpasser vor den Türen aufgestellt, zum Anderen kontrollierte der Außendienst des Ordnungsamtes regelmäßig. Gegen Münster, da blieb der „Ausnahmezustand“ im Kneipenviereck aus.

(Foto: Valter Teixeira Domingos)

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