Kein Recht auf Parkplätze

Kein Recht auf Parkplätze

Die Diskussion um Parkplätze im Westen ist schon längere Zeit akut und wurde durch die neuen Regeln zu Gunsten der Feuerwehr (Schulbussen, Müllabfuhr) noch einmal kräftig entfacht. Wurde das Viertel Ende des 19. Jahrhunderts bereits nicht für die heutige Vielzahl an PKW konzipiert, gestaltet sich die Suche nach einem Stellplatz in der Nähe der eigenen Wohnungstür als ausgesprochen schwierig.

In unseren Kommentaren (sowohl hier als auch auf Facebook) gab es laute und viele Beschwerden über das Vorgehen der Stadt. Es gab aber auch einige wenige Stimmen, die die Verwaltung in Schutz nahmen. Es stellten sich auch Fragen wie „Ist die Stadtverwaltung zuständig für Parkraumbewirtschaftung auf den Straßen?“ oder „Gibt es so etwas wie ein Recht auf einen dortigen Parkplatz?“

Um diese grundsätzlichen Fragen einmal zu klären, ist Bielefelds Westliche an Ralf Kleimann, Leiter der Straßenverkehrsbehörde in Bielefeld, herangetreten. Und Kleimann antwortete wie folgt:

„Mit der Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche steht diese im „Gemeingebrauch“, das heißt „jedermann“ darf diese Flächen entsprechend dem jeweiligen Widmungszweck (Befahren mit Kraftfahrzeugen oder als Radfahrer, Nutzung als Fußgänger und eben auch zum Abstellen von Fahrzeugen) nutzen. Die Stadt Bielefeld ist auf den Flächen, bei denen sie als Baulastträger dafür zuständig ist, verpflichtet, diese Flächen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, um die widmungsgemäße Nutzung zu erhalten. Soweit dies (z. B. unter verkehrsregelnden Gesichtspunkten) erforderlich ist, die Nutzung zu beschränken oder auch teilweise zu verbieten, widerspricht das nicht der ursprünglichen Widmung.

„Recht auf einen Parkplatz im öffentlichen Straßenraum existiert nicht“

Die Stadt Bielefeld ist jedoch nicht verpflichtet, im öffentlichen Straßenraum Parkraum mit einer „ausreichenden“ Anzahl von Stellplätzen für alle Parkplatzsuchenden oder auch nur für die jeweiligen Bewohner/Anlieger zu schaffen. Ein individuelles Recht auf einen Parkplatz im öffentlichen Straßenraum existiert nicht. Hier gilt wieder der Gemeingebrauch – alle Verkehrsteilnehmer dürfen gleichberechtigt die (zulässigerweise zu nutzenden) vorhandenen Parkflächen in Anspruch nehmen, soweit „freie“ Parkplätze zur Verfügung stehen.

Da die „neuen“ Parkregelungen im Bielefelder Westen den zügigen Einsatz von Feuerwehr und Rettungsdiensten sicherstellen sollen, wird die Einhaltung dieser Verkehrsregelungen vom Verkehrsüberwachungsdienst des Ordnungsamtes überwacht – wie auch zahlreiche andere Regelungen im gesamten Stadtgebiet.“

Das bedeutet im Klartext: Wer keinen Parkplatz an der Straße findet, hat eben Pech gehabt. Oder riskiert beim Falschparken ein Knöllchen. Die Stadt ist nicht verpflichtet, für alle und jeden einen Stellplatz zu schaffen, schon gar nicht, wenn die Sicherheit gewährleistet werden soll.

Siehe auch:
Amt prüft Maßnahmen gegen Raserei
Wo parken die Autos?

DesperadoKurz UmBillerbeck Bestattungen

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