Gegen das Ausweichen auf dem Gehweg

Gegen das Ausweichen auf dem Gehweg

Die Verkehrssituation in der mittleren Melanchthonstraße – zwischen Schloßhofstraße und Kreisel –  hat sich verschlimmert, sind die Mitleser Lars Kuhlmann und Silke Scheele überzeugt. Verantwortlich machen sie dafür die Neueinzeichnung der Parkflächen für Autos.

„Durch die Neueinzeichnung hat sich durchaus eine deutliche Verschmalerung hinsichtlich der Breite der zu befahrbaren Straße ergeben. Diese hat in Teilen den Erfolg, dass mehr und öfter gewartet wird, um den Gegenverkehr eine Durchfahrt zu ermöglichen, da doch einige der „durchrasenden“ Verkehrsteilnehmer (wohl gemerkt nicht „reisende“ ) oftmals nicht wissen, wie breit Ihr Fahrzeug ist.

Leider potenziert sich aber dadurch eben auch, dass es weit aus häufiger zu dem eigentlichen Übel kommt, dass bei unverminderter Geschwindigkeit, die meisten hier halten sich ja leider eh nicht daran das es sich hier um eine 30er Zone handelt, und weichen daher ohne Rücksicht auf den abgeflachten Bürgersteig auf der unbeparkten Seite aus, so dass man eigentlich von Glück reden kann, das bislang noch niemand hier in der dunklen Jahreszeit über den Haufen gefahren wurde.“
 
Sorgen um Fußgänger
 
Natürlich machen sie sich Sorgen um die Fußgänger und sie hätten von ähnlichen Vorfällen in der Rolandstraße gehört. Und sie schlagen mehrere Maßnahmen vor: „Vielleicht würde eine Kennzeichnung der Straße mit mehreren deutlich aufgemalten, großen „30“-Ziffern auf dem Asphalt hier zu einer Änderung des Fahrverhaltens beitragen. Auch wäre vielleicht eine Installation einer „Sie fahren so und so schnell“-Anzeige hier am „Achtung Schulweg“-Schild machbar und würde eine Änderung herbeiführen. Oder eben halt auch eine Installation von Pömpeln auf dem Gehweg?“
 
Darauf angesprochen, meldete sich Volker Tannig, Abteilungsleiter für Verkehrsordnungswidrigkeiten der Stadt Bielefeld, zu Wort. Leider käme es in vielen Straßen Bielefelds gelegentlich vor, dass Fahrzeuge – wenn kein ungehinderter Begegnungsverkehr möglich ist – Gehwege als Ausweichfläche nutzen. „Dies ist laut Straßenverkehrsordnung grundsätzlich nicht erlaubt und kann entsprechend geahndet werden. Da es sich hier aber um einen Verstoß des fließenden Verkehrs handelt, fällt die Ahndung ausschließlich in die Zuständigkeit der Polizei.“
 
Tannig habe die Polizei bereits mit der Bitte um Kontrollen informiert. Geschwindigkeitsübertretungen könnten aber auch von der Stadt Bielefeld kontrolliert werden. Auch hierüber habe er ich die zuständige Stelle in Kenntnis gesetzt. „Weiterhin werde ich das Amt für Verkehr bitten, zu prüfen, ob durch bauliche Maßnahmen (z. B. Poller auf dem Gehweg) die Problematik behoben werden kann“.
 
Kathrin Eifler vom Amt für Verkehr bestätigt, dass Maßnahmen für Verkehrsberuhigungen überprüft werden. Darüber hinaus existiere in Höhe des Hauses Nr. 12 bereits eine kommunale Messstelle und sie würde die Kollegen bitten, die Kontrollen häufiger durchzuführen. „Im Mai 2016 wurde bereits geprüft, ob es möglich ist, eine weitere Messstelle Höhe der Häuser 53-57 einzurichten. Dies war laut Rückmeldung der zuständigen Kollegen aufgrund der örtlichen Verhältnisse leider nicht möglich,“ sagt Eifler.
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