Auch der abwesende Karl gehört zu den Aussätzigen

Kein Rauch nirgends

Seit dem 1. Mai darf in Gaststätten nicht mehr geraucht werden. Das betrifft auch
ehemalige Raucherkneipen im Viertel. Ein Lagebericht

Vor fünf Jahren – nach dem Inkrafttreten des ersten Gesetzes zum Nichtraucherschutz – wurde in vielen Kneipen und Lokalen gewerkelt: Abtrennwände und Glasscheiben für mehrere tausend Euro sorgten für Raucherbereiche. Oder Nichtraucherbereiche, je nach Sichtweise. Auch Einraumkneipen, in denen gepafft wurde, gab es im Viertel so einige. Alles vorbei. Denn seit dem 1. Mai gilt in Nordrhein-Westfalen das, wovor sich viele Gastwirte gefürchtet haben: Das ‚NiSchG NRW‘, wie das neueste Nichtraucherschutzgesetz in der amtsdeutschen Kurzform heißt, lässt Ausnahmen nicht mehr zu. Einige Wirte bangen deshalb um ihre Zukunft.

Der Mai war verregnet. Eigentlich kann angenommen werden, dass es viele Ausgehwillige in schutzbietende Räume getrieben hat. Nicht so bei Karl Richter, dem Inhaber des ‚Stolander‘: „Meine Stammgäste sitzen alle draußen, auch bei Regenwetter, unter den Schirmen“. Und: „Der Einzige, der immer nass wird, bin ich. Ich muss ja immer rein und raus rennen.“ Er ist der Meinung, dass seit dem 1. Mai kaum neue Kunden hinzugekommen sind. „Diejenigen, die geschützt werden sollen, kommen nicht.“ Richter plant jetzt, für die kalte Jahreszeit Trennwände vor einem seiner Fenster aufbauen zu lassen. Kosten: Geschätzte 4.000 Euro. Dabei hatte er 2008 bereits für 3.000 Euro im Innenbereich Glaswände ziehen lassen.

Dass die große Nichtraucherinvasion ausgeblieben ist, empfindet auch Mike Rüschhoff vom ‚Desperado‘ so. Es sei nichts Endgültiges, aber im Moment sehe es danach aus, als wenn weniger Gäste kämen. „Dafür kann ich mir erstmal die DJ’s sparen, da der Großteil der Gäste bei halbwegs gutem Wetter draußen rumlungert. Wozu also musikalisch unterhalten?“

Norbert Budewig, Inhaber der ‚Zwiebel‘ und selbst Raucher, hegt zum Thema ungute Gefühle. „Ob es am Wetter oder am Nichtraucherschutzgesetz liegt, kann ich nicht sagen. Aber im Mai waren gefühlte 50 Prozent weniger Leute bei mir als in den Vormonaten.“

Ein Gast hat dem 74-jährigen Betreiber der mittlerweile seit 1977 bestehenden ‚Zwiebel‘ einen Zusatz zum Verbotsschild kreiert. Dort ist jetzt zu lesen: „Liebe Gäste, ich bin dazu verdonnert worden, dieses Scheiß-Schild aufzuhängen“. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Lage entwickelt. Ob das befürchtete ‚Kneipensterben‘ eintritt, wird sich erst in den kommenden Monaten oder Jahren zeigen.

Eine Möglichkeit gibt es übrigens noch: Im Friseursalon könnte noch geraucht werden. Aber auch beim Versicherungsmakler. Das hängt aber vom jeweiligen Chef ab. Denn die Kompetenz für das hier gültige Arbeitsstättengesetz liegt beim Bund. Wer nun aber in seiner Kneipe Friseurstuhl und -waschbecken aufstellen oder Versicherungen verkaufen will, sollte sich für die Gewerbeummeldung etwas Gutes einfallen lassen.

Erschienen in der „Viertel“ – Ausgabe Nr. 22: Link

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